Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 VERTRAGSPARTNER
Vertragspartner sind die CITTADINO GmbH, Zollhof 11, 40221 Düsseldorf und der Werbekunde bzw. eine vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin, der bzw. die kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist (Werbekunde und vom Werbekunden beauftragte Agentur/Werbemittlerin im Folgenden gemeinsam „Kunde“ genannt).
2 VERTRAGSGEGENSTAND
2.1 Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus den in dem Vertrag zwischen der CITTADINO GmbH und dem Kunden getroffenen Regelungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Werbeträgern der CITTADINO GmbH (im Folgenden „Werbeträger“ genannt). Eine Auflistung der zum Zwecke der Veröffentlichung von Werbemitteln buchbaren elektronischen und nicht elektronischen Werbeträger findet sich in den Mediadaten der CITTADINO GmbH, die unter www.cittadino.de abrufbar sind.
2.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
3 VERTRÄGE UND ANGEBOTE
3.1 Der Vertrag über die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Werbeträgern zwischen der CITTADINO GmbH und dem Kunden (nachfolgend „Werbevertrag“ genannt) kommt durch ein Angebot der CITTADINO GmbH aufgrund einer Buchungsanfrage des Kunden (Angebot) und eine schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail ausreichend) durch den Kunden (Annahme) zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil eines jeden Werbevertrags. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen sowie Änderungen, Änderungsvereinbarungen oder Ergänzungen des Werbevertrags bedürfen der Schriftform (Austausch zwischen der Cittadino GmbH und dem Kunden per E-Mail ausreichend). Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (E-Mail ausreichend) durch die CITTADINO GmbH.
3.2 Alle Angebote der CITTADINO GmbH sind freibleibend und damit bis zur Annahme durch den Kunden frei widerruflich.
3.3 Die CITTADINO GmbH behält sich vor, die Erstellung eines Angebots aufgrund einer Buchungsanfrage ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise zu verweigern.
3.4 Der Kunde hat in der Buchungsanfrage die zu bewerbende Produktgruppe anzugeben. Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, so ist in der Buchungsanfrage zudem der Name des Werbekunden zu nennen.
4 PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten:(a) Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der CITTADINO GmbH die ihr entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat.
(b) Der Kunde hat die Werbemittel rechtzeitig in dem von der CITTADINO GmbH vorgegebenen Format und innerhalb der vorgegebenen Frist und entsprechend den technischen Vorgaben auf eigene Kosten und auf eigene Gefahr an die von der CITTADINO GmbH angegebene Adresse zu liefern. Eine genaue Beschreibung der vom Kunden für die jeweiligen Werbeträger zu beachtenden Formatvorgaben und der ggf. zu beachtenden technischen Anforderungen findet sich in dem Werbevertrag bzw. in den Repro-Daten, die der Kunde von der CITTADINO GmbH erhalten hat.
(c) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel weder gegen behördliche Anordnungen, allgemeine Gesetze oder die guten Sitten verstoßen, noch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beeinträchtigen oder verletzen und stellt die CITTADINO GmbH insoweit von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, frei.
5 DURCHFÜHRUNG DES WERBEVERTRAGES
5.1 Die vertragsgemäße Durchführung des Werbevertrages umfasst:
(a) bei elektronischer Werbung die Schaltung des gelieferten Werbebeitrages,
(b) bei Plakatwerbung die Plakatierung sowie die Pflege, Ausbesserung und ggf. Auswechslung beschädigter Werbeaushänge während der vereinbarten Aushangzeit.
5.2 Der Ausschluss von Wettbewerbern des Kunden wird nicht zugesichert, d.h. die CITTADINO GmbH sichert nicht zu, dass nicht auch Werbung von Wettbewerbern des Kunden auf den vertragsgegenständlichen Werbeträgern veröffentlicht wird. Die CITTADINO GmbH wird aber nach Möglichkeit Werbung von Wettbewerbern nicht unmittelbar aufeinanderfolgend platzieren oder ausstrahlen.
5.3 Die CITTADINO GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Termin zur Schaltung der Werbemittel um eine angemessene Frist zu verschieben, sofern technische, betriebliche oder vertriebliche Gründe eine Verschiebung erforderlich machen. In diesem Fall wird die CITTADINO GmbH den Kunden unverzüglich über die Verzögerung informieren und ihm den voraussichtlichen Termin der Schaltung nennen. Die CITTADINO GmbH ist berechtigt, von der vereinbarten Ausstrahlung bzw. vom vereinbarten Aushang der vom Kunden gelieferten Werbebeiträge abzusehen, sofern technische Gründe, höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen oder sonstige Umstände der Ausstrahlung/dem Aushang entgegenstehen. In den vorgenannten Fällen stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen die CITTADINO GmbH zu. Unterbleibt die Ausstrahlung aus einem von der CITTADINO GmbH zu vertretenden Umstand, wird dem Kunden eine Ersatzschaltung/-plakatierung angeboten. Kann der Werbezweck durch eine Ersatzschaltung/-plakatierung nicht mehr erreicht werden, stellt die CITTADINO GmbH dem Kunden eine Gutschrift in Höhe der von diesem zu entrichtenden Vergütung zur Verfügung. Bei Einlösung der Gutschrift können etwaige Agenturprovisionen und Spezialmittlervergütungen nicht in Abzug gebracht werden.
5.4 Die CITTADINO GmbH sendet das Werbemittel auf Kosten und Gefahr des Kunden an diesen zurück, sofern der Kunde die CITTADINO GmbH hierzu noch vor Beginn der Ausstrahlung bzw. vor Plakatierung schriftlich (E-Mail ausreichend) aufgefordert hat. Andernfalls ist die CITTADINO GmbH berechtigt, die Werbemittel drei Monate nach erfolgter Ausstrahlung zu vernichten.
5.5 Für den Fall, dass nach Einschätzung der CITTADINO GmbH ein schwerer Imageschaden durch bereits freigegebene und/oder montierte Werbemittel droht, so ist der Kunde nach schriftlicher Aufforderung (E-Mail ausreichend) durch die CITTADINO GmbH zur unverzüglichen Demontage dieser Werbemittel auf seine Kosten verpflichtet. In diesem Fall kann der Kunde außer einer Rückerstattung der gezahlten Vergütung pro rata temporis keine Ansprüche gegen die CITTADINO GmbH geltend machen.
6 BESONDERHEITEN BEI AGENTUR/WERBEMITTLER
Ist der Kunde eine Agentur/Werbemittlerin, tritt diese ihre Ansprüche gegen den Werbekunden aus dem mit diesem abgeschlossenen Vertrag mit Abschluss des vorliegenden Werbevertrages an die CITTADINO GmbH ab, soweit sie Gegenstand des Werbevertrages sind. Die CITTADINO GmbH nimmt die Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie ist berechtigt, diese dem Werbekunden gegenüber offen zu legen, sofern die Agentur/Werbemittlerin mit der ihr obliegenden Zahlungsverpflichtung in Verzug gerät.
7 NUTZUNGSRECHTE
7.1 Der Kunde räumt der CITTADINO GmbH ein einfaches, nicht ausschließliches, weltweites, auf die Laufzeit des Werbevertrages zeitlich beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein. Der Kunde sichert zu, dass er über alle Rechte an den Werbemitteln verfügt, die erforderlich sind, um der CITTADINO GmbH die in dem Werbevertrag eingeräumten Rechte zu gewähren.
7.2 Der Kunde räumt der CITTADINO GmbH das Recht ein, die gelieferten Werbebeiträge für eigene Werbezwecke, insbesondere im Rahmen der Berichterstattung über das Media-Angebot der CITTADINO GmbH unentgeltlich zu nutzen. Die CITTADINO GmbH ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen.
8 RÜCKTRITT
8.1 Für Verträge über elektronische Werbung gelten für den Kunden folgende Rücktrittsrechte:
(a) Der Kunde wird von seiner Zahlungspflicht frei, wenn er bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von bis zu 30 Kalendertagen mindestens 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung vom Werbevertrag zurücktritt.
(b) Erfolgt die Rücktrittserklärung bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von bis zu 30 Kalendertagen innerhalb von 15 bis 29 Kalendertagen vor dem vereinbarten Beginn der Ausstrahlung, ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 50% verpflichtet, erfolgt die Rücktrittserklärung innerhalb von 5 bis 14 Werktagen vor der vereinbarten Ausstrahlung ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in Höhe von 80% verpflichtet und erfolgt die Rücktrittserklärung binnen der letzten vier Werktage vor der vereinbarten Ausstrahlung, ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe verpflichtet.
(c) Bei Werbeverträgen über einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen, ist der Kunde zur Zahlung von 50% der vereinbarten Vergütung verpflichtet, wenn die Rücktrittserklärung bis 30 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn der Ausstrahlung erfolgt. Erfolgt die Rücktrittserklärung erst binnen der letzten 30 Kalendertage vor der vereinbarten Ausstrahlung, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.
8.2 Für Verträge über analoge Werbeträger gelten für den Kunden folgende Rücktrittsrechte: Werbeverträge über Wobbler, Deckenbanner, Aufsteller, Toilettenplakate, Waschraumplakate, Duschraumaufkleber, Spiegelaufkleber, Riesenaufkleber, Flyerdispenser, Floorgraphics, Wickelraumaufkleber und Promotions (eine Beschreibung dieser Werbeträger befindet sich in den Mediaten) können nicht storniert werden. Im Fall des Abschlusses von Werbeverträgen über andere als die in Ziffer 8.2 Satz 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten analogen Werbeträger, ist der Kunde bei einem Rücktritt bis 60 Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn des Aushangs von seiner Zahlungspflicht befreit. Erfolgt die Rücktrittserklärung zu einem späteren Zeitpunkt, ist die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen.
8.3 Die CITTADINO GmbH ist berechtigt, von Werbeverträgen zurückzutreten, wenn sich der Roll-out von Werbeträgern verzögern sollte.
8.4 Die Cittadino ist berechtigt, von Werbeverträgen zurückzutreten, wenn (i) die Veröffentlichung der Werbung wegen ihres Inhalts, ihres Absenders oder ihrer technischen Form nicht zumutbar ist, (ii) die Werbung den Vorgaben oder Interessen der CITTADINO GmbH, den mit der CITTADINO GmbH gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen oder des Unternehmens/der Person, auf deren Grund sich der Werbeträger befindet, zuwiderläuft, (iii) die Werbung Darstellungen und Aussagen enthält, die mit den Vorstellungen von Anstand und Sitte nicht vereinbar sind, (iv) die Werbung sexistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder religiös-fundamentalistische Inhalte enthält oder (v) die Werbung parteipolitische Werbung oder Werbung für oder mit religiösem oder weltanschaulichem Inhalt enthält.
9 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten die jeweils gültigen Preise aus den Mediadaten der CITTADINO GmbH.
Bei einer programmatischen Buchung des Kunden über den Adserver der CITTADINO GmbH fallen zusätzliche Kosten an, sofern der Kunde das Produkt Addressable Gate TV gebucht hat (im Folgenden "Ad Serving Kosten"). Die Ad Serving Kosten errechnen sich anhand des Tausend-Kontakt-Preis (TKP) und werden im Angebot der CITTADINO GmbH gemäß Ziffer 3.1dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen separat ausgewiesen. Ad Serving Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Etwaige zwischen der CITTADINO GmbH und dem Kunden vereinbarten Rabatte gelten nicht für Ad Serving Kosten, d.h. Rabatte auf Ad Serving Kosten sind ausgeschlossen. Bei der Berechnung etwaiger zwischen der CITTADINO GmbH und dem Kunden vereinbarten Provisionen werden Ad Serving Kosten nicht in Ansatz gebracht, d.h. es werden keine Provisionen auf Ad Serving Kosten bezahlt.
9.2 Vergütung und Nebenkosten sind grundsätzlich Nettopreise zuzüglich gesetzlich anfallender Steuern und Abgaben.
9.3 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Er muss spätestens am vierzehnten Tag nach Rechnungsdatum gutgeschrieben sein. Bei einer vom Kunden erteilten Einzugsermächtigung bucht die CITTADINO GmbH den Rechnungsbetrag vom vereinbarten Konto ab.
9.4 Die CITTADINO GmbH behält sich vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die CITTADINO GmbH berechtigt, die Durchführung weiterer Werbeschaltungen – auch während der Laufzeit des Werbevertrages – ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Kunden irgendwelche Ansprüche gegen die CITTADINO GmbH entstehen.
9.5 Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
10 VERTRAGSSTÖRUNG UND HAFTUNG
10.1 Liefert der Kunde die Werbemittel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im vereinbarten Format und kann die Ausstrahlung aus diesem Grund nicht oder nicht wie vereinbart erfolgen, bleibt der Kunde zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung verpflichtet. Ersparte Aufwendungen hat sich die CITTADINO GmbH anrechnen zu lassen. Etwaige Mehrkosten, die aufgrund einer verspäteten oder nicht formgerechten Lieferung anfallen, sind vom Kunden zu tragen. Geringfügige Abweichungen von den vereinbarten Ausstrahlungszahlen gehen zulasten des Kunden.
10.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die CITTADINO GmbH unbeschränkt. Die CITTADINO GmbH haftet im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet die CITTADINO GmbH bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Werbevertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
10.3 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Schaltungsbeginn gegenüber der CITTADINO GmbH schriftlich (E-Mail ausreichend) geltend zu machen.
10.4 Die CITTADINO GmbH haftet nicht für die leicht fahrlässige Beschädigung von Werbeträgern oder Schwund an Werbemitteln durch sie, ihre Standortpartner, Dritte oder durch höhere Gewalt.
11 VERTRAGSLAUFZEIT
Der Werbevertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Ausstrahlungs- bzw. Aushangzeit automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
12 SONSTIGE BEDINGUNGEN
12.1 Die CITTADINO GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen. Die CITTADINO GmbH haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
12.2 Bei dem Werbevertrag handelt es sich nicht um einen Allein- oder Exklusivauftrag. Der CITTADINO GmbH steht es frei, parallel zu dem Werbevertrag weitere Verträge mit Dritten zu schließen, die den gleichen oder einen ähnlichen Zweck oder Inhalt haben können.
12.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die CITTADINO GmbH die Werbemittel ihrerseits als Referenz bei der Vermarktung ihrer Werbeflächen einsetzt.
12.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
12.5 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht.
12.6 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Werbevertrag ist Düsseldorf. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
12.7 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Werbevertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der CITTADINO GmbH (E-Mail ausreichend) auf einen Dritten übertragen.
[Stand: 03/2021]